Mathe-LK

Er über uns

Spontane Antwort: „rundum zufrieden" Auch nach längerem Überlegen fiel ihm nichts Negatives über den Kurs ein. Herr Müller empfand das Klima aufgrund der eingeführten Paragraphen wunderbar. Mit den Leistungen des Kurses zeigte er sich sehr zufrieden. Es machte ihm Spaß, uns zu unterrichten (behauptete er), obwohl wir mit 22 Mann/Frau der größte LK unseres Jahrgangs waren. Sein Rezept: eine gute Vorbereitung ist unbedingt nötig, um einen Kurs zur Mitarbeit zu motivieren (kleiner Tipp für andere LehrerInnen); Er versuchte das richtige Verhältnis aus Autorität und Kameradschaft zu finden. Herr Müller unterrichtet nicht als "Diktator", sondern bemüht sich um die Verwirklichung seines Mottos:

"Lehrer sind keine Götter, aber Halbgötter"

Die Rechtslage im Mathe-LK

§1: Wer das Klassenarbeitsheft nicht bis zum festge­setzten Termin abliefert, macht sich einer Kiste (Bier) schuldig.
§2:
a) Wer bis zu 5 Minuten nach dem Leuten und dem Lehrer ins Klassenzimmer kommt, ohne entschuldigt zu sein, darf ½ Kiste zahlen.
b) Wer dem Unterricht nach dem Läuten und dem Lehrer länger als 5 Minuten fernbleibt (ohne Entschuldigung), zahlt eine ganze Kiste.
c) Nach Ermessen des Lehrers können je nach Entschuldigung Ermäßigungen gewährleistet werden.
§3: Wer den Unterricht vorsätzlich stört, kann nach Ermessen des Lehrers zur Zahlung von bis zu einer halben Kiste heran­gezogen werden.
§4: Wer vor dem Gong einpackt, zahlt nach Verurteilung durch den Lehrer ½ Kiste.
§5: Wer den Tafeldienst vernachlässigt, wird pro Straftat zu einer halben Kiste verdammt.
§6: Wer die Hausaufgaben gemacht hat und vorgibt, sie nicht gemacht zu haben, zahlt mindestens ½ Kiste.
§7: Wer an besonderen schulischen Veranstaltungen (z.B. Sporttag, Wandertag) fehlt und sich mit Kopfschmerzen o.ä. entschuldigt, zahlt ebenfalls ½ Kiste.
§8: Eine Kiste wird bis auf weiteres mit 16 DM. verrechnet.
§9: Diese Paragraphen können nach Ermessen des Lehrers jederzeit erweitert und ergänzt werden.

Mathe-LK 1989 am Ganerben-Gymnasium Künzelsau